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   BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B   

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https://dejure.org/2016,40718
BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B (https://dejure.org/2016,40718)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B (https://dejure.org/2016,40718)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - B 5 R 116/16 B (https://dejure.org/2016,40718)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Beschluss des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 56/06 B
    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Stattdessen ist der tatsächliche und rechtliche Kontext darzustellen, in dem die herangezogenen verfassungs- bzw bundesgerichtlichen Rechtssätze stehen (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 7.2.2007 - B 6 KA 56/06 B - BeckRS 2007, 41946 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 13.02.2013 - B 5 R 398/12 B
    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Dafür genügt es keinesfalls, isoliert einzelne Sätze der verfassungs- bzw bundesgerichtlichen Entscheidung zu zitieren und - völlig losgelöst von ihren Bezugsrahmen - zu behaupten, es handele sich dabei um tragende höchstrichterliche Rechtssätze (Senatsbeschluss vom 13.2.2013 - B 5 R 398/12 B - BeckRS 2013, 66978 RdNr 8).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Sollte der Kläger den Beschluss des BVerfG vom 27.2.2007 (1 BvL 10/00 - BVerfGE 117, 272 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7) gemeint haben, hat er aus dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidung jedenfalls keinen tragenden abstrakten Rechtssatz herausgearbeitet, dem das LSG widersprochen haben könnte.
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R

    Erziehungsrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Auch der 1. und der 11a-Senat des BSG (Urteile vom 21.1.1987 - 1 RA 27/86 - SozR 1300 § 44 Nr. 25 S 67 f und vom 9.9.1986 - 11a RA 28/85 - BSGE 60, 245, 247 f = SozR 1300 § 44 Nr. 24 S 63 f sowie zum großen Teil textidentisch - 11a RA 10/86 - SozSich 1987, RsprNr 4041) haben bereits entschieden, dass es auf ein Verschulden des Leistungsträgers weder bei der direkten Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X noch bei seiner entsprechenden Anwendung im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ankomme (s dazu auch BSG Urteile vom 27.3.2007 - B 13 R 58/06 R - BSGE 98, 162 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 9 und zuletzt vom 24.4.2014 - B 13 R 23/13 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 11.04.1985 - 4b/9a RV 5/84

    Sozialleistung - Rücknahme eines Verwaltungsakts - Zugunstenantrag -

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    14 Der Kläger behauptet, das LSG weiche "mit seiner Rechtsauffassung, § 44 (4) SGB X sei auch bei vorsätzlich rechtswidrig erlassenen Rentenbescheiden anzuwenden", von dem Urteil des BSG vom 11.4.1985 (4b/9a RV 5/84 - SozR 1300 § 44 Nr. 17) ab, wonach "sich der Schuldner auch auf Verjährung ... solange berufen kann, als nicht wegen eines groben Verstoßes gegen Treu und Glauben die Grenze zulässiger Rechtsausübung überschritten ist; bloße Fahrlässigkeit ist ohne Belang".
  • BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf;

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Ebenso kann der Klärungsbedarf durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts entfallen (BVerwG Beschlüsse vom 6.3.2006 - 10 B 80/05 - Juris RdNr 5 und vom 16.11.2007 - 9 B 36/07 - Juris RdNr 11).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 10/86
    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Auch der 1. und der 11a-Senat des BSG (Urteile vom 21.1.1987 - 1 RA 27/86 - SozR 1300 § 44 Nr. 25 S 67 f und vom 9.9.1986 - 11a RA 28/85 - BSGE 60, 245, 247 f = SozR 1300 § 44 Nr. 24 S 63 f sowie zum großen Teil textidentisch - 11a RA 10/86 - SozSich 1987, RsprNr 4041) haben bereits entschieden, dass es auf ein Verschulden des Leistungsträgers weder bei der direkten Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X noch bei seiner entsprechenden Anwendung im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ankomme (s dazu auch BSG Urteile vom 27.3.2007 - B 13 R 58/06 R - BSGE 98, 162 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 9 und zuletzt vom 24.4.2014 - B 13 R 23/13 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Die Beschwerdebegründung geht weder auf die Senatsurteile vom 8.2.2012 (B 5 R 38/11 R - SozR 4-5075 § 3 Nr. 1 und B 5 R 42/11 R - Juris; die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG mit Beschlüssen vom 2.7.2013 - 1 BvR 1444/12 - und vom 17.6.2013 - 1 BvR 1008/12 - ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen) noch auf das Urteil des 13. Senats vom 7.2.2012 (B 13 R 40/11 R - BSGE 110, 97 = SozR 4-5075 § 3 Nr. 2, RdNr 37) ein, wonach es bei der Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X "unerheblich ist, ob den Versicherungsträger an der Rechtswidrigkeit des nach § 44 Abs. 1 SGB X zurückgenommenen Verwaltungsakts ein Verschulden trifft" und dass gegen § 44 Abs. 4 SGB X weder "der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben geltend gemacht werden" kann noch "der Leistungsträger eine Einrede zu erheben bräuchte".
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 28.06.2016 - B 5 R 116/16 B
    Auch der 1. und der 11a-Senat des BSG (Urteile vom 21.1.1987 - 1 RA 27/86 - SozR 1300 § 44 Nr. 25 S 67 f und vom 9.9.1986 - 11a RA 28/85 - BSGE 60, 245, 247 f = SozR 1300 § 44 Nr. 24 S 63 f sowie zum großen Teil textidentisch - 11a RA 10/86 - SozSich 1987, RsprNr 4041) haben bereits entschieden, dass es auf ein Verschulden des Leistungsträgers weder bei der direkten Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X noch bei seiner entsprechenden Anwendung im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ankomme (s dazu auch BSG Urteile vom 27.3.2007 - B 13 R 58/06 R - BSGE 98, 162 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 9 und zuletzt vom 24.4.2014 - B 13 R 23/13 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

  • BSG, 21.01.1987 - 1 RA 27/86

    Rückwirkung - Gewährung vorenthaltener Leistungen - Sozialrechtlicher

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • LSG Bayern, 07.11.2018 - L 6 R 245/18

    Herstellungsanspruch, SGB X

    Es ist daher für den vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich, auf welche Art und Weise der für den Kläger schädliche Berechnungsfehler konkret zustande gekommen, welcher Verschuldensvorwurf den Handelnden zu machen und ob dieser Verschuldensvorwurf der Beklagten zuzurechnen ist (so bereits der erkennende Senat mit Beschluss vom 30.03.2016, Az.: L 6 R 1/15; Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, BSG, Beschluss vom 28.06.2016, Az.: B 5 R 116/16 B).
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